Elektronischer Rechnungsversand

Änderungen im Umsatzsteuerrecht 

Mit der Entscheidung des Bundesrates vom 23.09.2011, elektronische Rechnungen ohne
elektronischer Signatur zuzulassen, wird die digitale Rechnungsverarbeitung noch einfacher. Sie erhalten Ihre Rechnungen ab sofort ganz einfach via E-Mail. Der Versand erfolgt in den gängigen Dateiformaten – selbstverständlich mehrwertsteuerkonform.

Grund für die Änderung ist die am 13.07.2010 verabschiedete Richtlinie 2010/45/EU, welche zwingend in nationales Recht umzusetzen ist. Somit sind nach §14 UStG-E Rechnungen in Papierform und in elektronischer Form spätestens ab dem 01.01.2013 gleich zu behandeln. Darunter fallen Rechnungen, die per E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax oder Fax-Server (nicht aber Standard-Telefax) oder im Wege des Datenträgeraustauschs versendet werden. Durch diese Gesetzesänderung ist der Rechnungsversand nun wesentlich komfortabler möglich.